(Wieder-) Eintritt
Christ wird man durch die Taufe und wir glauben daran, dass diese Taufe für immer Bestand hat. Auch wenn man in Deutschland dem Staat gegenüber erklären kann, dass man nicht mehr zur katholischen Kirche gehören will (Kirchenaustritt), so bleibt nach kirchlichem Verständnis die Zugehörigkeit durch die Taufe bestehen. Allerdings wurde sie durch die Austrittserklärung sozusagen „deaktiviert“.
Wenn Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit wieder „aktivieren“ möchten, so helfen wir Ihnen gerne dabei. Sie brauchen nicht etwa neu getauft zu werden. Wenden Sie sich bitte an uns. Wir nehmen an Ihren Überlegungen teil und gehen gerne auf Ihre Fragen ein. Im gemeinsamen Gespräch geht es darum, zu schauen, was Sie dazu gebracht hatte, Ihren Austritt zu erklären, und was Sie jetzt bewegt, wieder zur katholischen Kirche gehören zu wollen. Es geht um das, was verletzt wurde, was trennt, was verbindet, was bleibt, was sich verändert hat, damit Sie versöhnt wieder in der Gemeinschaft der Kirche leben können.
In einer schlichten Feier, die nach Ihrem Wunsch in der Gemeinde oder im kleinen Kreis stattfindet, erklären Sie vor Zeugen mit dem Glaubensbekenntnis Ihre erneute Zugehörigkeit. Ein Priester bestätigt dies im Namen der katholischen Kirche.
Dieser Vorgang kostet Sie vielleicht etwas Überwindung und etwas Zeit, aber kein Geld. Sie müssen auch keine Kirchensteuer nachzahlen.
Für den Antrag zur Wiederaufnahme brauchen Sie nur einen aktuellen Taufschein, den Sie von der Pfarrei erhalten, in der Sie getauft wurden (sollten Sie nicht wissen, wo Sie getauft wurden, helfen wir Ihnen gerne weiter), sowie einen Nachweis über Ihren Austritt. Falls Sie inzwischen in eine andere Glaubensgemeinschaft eingetreten sind, müssten Sie dort Ihren Austritt erklären.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder auf Ihre E-Mail!